Wissenswertes - FAQs |
|
|
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung Rechnungen per Fax oder Email Wer muss Bücher führen? Wer ist Kaufmann? Die wichtigsten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Aufbewahrungsfristen für Belege Definition einer Dienstreise Auslagenersatz bei Reisekosten
Neue Rechnungsformvorschriften Für den Vorsteuerabzug gelten nach § 14 Abs. 1 UStG seit dem 01.07.2004 grundsätzlich:
| |
|
|
|
Faxrechnungen sind problematisch! Laut Bundesministerium für Finanzen berechtigen Faxrechnungen nur dann zum Vorssteuerabzug, wenn folgende Punkte gelten:
| |
|
Der Ausweg: die elektronische Signatur Die Übertragung einer Rechnung von einem Faxserver oder einem Computer-Fax sowie per Email gelten als elektronische Übermittlung. Ein Vorsteuerabzug ist dabei nur dann zulässig, wenn eine (qualifizierte) elektronische Signatur verwendet wird. Allerdings wird diese Technik von Standard-Fax-Geräten noch nicht unterstützt. | |
|
|
|
Wer muss Bücher führen? In §238 Absatz 1 HGB steht dazu:jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. | |
|
|
|
Wer ist Kaufmann?
| |
|
|
|
Was sind die wichtigsten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung?
|
|
|
|
|
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Belege? Neben Handelsbüchern, Inventarlisten, Bilanzen müssen seit dem 01.01.1999 nun auch Buchungsbelege (Kassenbelege, Lohn- und Gehaltsabrechungen, Ein- und Ausgangsrechnungen, Spesenbelege, u.a.)10 Jahre!!! aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren gilt weiterhin für Angebote, Schriftwechsel, Geschäftsbriefe, usw. |
|
|
|
|
Was ist eine Dienstreise? Seit 01.01.08 werden die Begriffe Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unter dem Begriff Auswärtstätigkeit zusammengefasst. Definition: Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. | |
|
|
|
Was zahlt der Arbeitgeber? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die bei der Ausführung der ihm übertragenen Arbeit angefallenen Reisekosten als Auslagenersatz zu erstatten.Der Unternehmer kann dem Arbeitnehmer diese Reisekosten unter bestimmten Umständen und Höchstsätzen steuerfrei vergüten. Ohne steuerfreien Ersatz durch den Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer der Werbungskostenabzug bei seiner Einkommenssteuererklärung in entsprechender Höhe zu. | |
|
|
|
© 2009 Golowko GmbH, Geschäftsführerin: Heidemarie Golowko